Leistungen
VON VORSORGE BIS WOCHENBETTBETREUUNG
Für Sie da
Die Vorsorgeleistungen können gemeinsam oder abwechselnd mit dem behandelnden Gynäkologen erfolgen; sie werden von der Krankenkasse wie folgt übernommen:
Kontrolle gemäß den Mutterschaftsrichtlinien einmal monatlich bis zur 32. Schwangerschaftswoche und danach alle 14 Tage bis zur 40. SSW Bei der Vorsorge werden folgende Kontrollen durchgeführt:
– Blutdruckmessung und Gewichtskontrolle
– Kontrolle des Standes der Gebärmutter
– Feststellung der Lage des Kindes
– Kontrolle der kindlichen Herzaktion
– Urinkontrolle
– Evtl. Blutuntersuchungen
Bitte sprechen Sie die Aufteilung der Vorsorgeleistungen im Vorfeld mit Ihrem Facharzt und
der Hebamme rechtzeitig zu Beginn der Schwangerschaft ab; alle Vorsorgen werden im
Mutterpass dokumentiert
Auch nach einer Fehlgeburt steht Ihnen Hebammenhilfe zu. Egal ob es sich um einen Spontanabort in der Frühschwangerschaft handelt oder aber die Schwangerschaft bereits fortgeschritten war. Oft fühlt man sich in dieser Situation vor allem sehr allein und überfordert. Hier können Gespräche hilfreich sein. Manchmal müssen Entscheidungen getroffen werden, z.B. ob man abwarten möchte, bis die Natur ihren Lauf nimmt oder aber eine Ausschabung im OP vorgenommen werden soll. Anschließend muss Trauerarbeit geleistet und das Erlebte sowohl körperlich wie psychisch aufgearbeitet werden. Eventuell sollte über Gründe und Ursachen gesprochen und Schuldgefühle ausgeräumt werden. Wichtig ist, sich genügend Zeit zu geben, damit eine Folgeschwangerschaft unbelastet begonnen
werden kann und nicht von zusätzlichen Ängsten überschattet wird.
Nach der 12. Lebenswoche vom Kind können noch weitere 8 Termine (persönliche Kontakte oder Beratungen über andere Kommunikationsmittel) im Falle von Still- oder Ernährungsschwierigkeiten auf Kosten der Krankenkasse bis einschließlich des 9. Lebensmonats des Kindes in Anspruch genommen werden. Hierbei kann es sich um Veränderungen in der Stillsituation handeln oder aber um den Wunsch abzustillen. Alle Fragen zum geeigneten Zeitpunkt oder der richtigen Vorgehensweise haben hier genauso Platz wie alle anderen Sorgen bzgl. der Ernährung des Säuglings. Dazu gehört selbstverständlich auch die Hilfestellung bei allen Fragen und Sorgen bzgl. der Ernährung mit Formelmilch über die Flasche.
Gerade bei der ersten Schwangerschaft ist die Unsicherheit oft groß und es besteht meistens ein hoher Beratungsbedarf und das nicht nur bei auftretenden Beschwerden. Aber auch in den Folgeschwangerschaften kann alles ganz anders laufen als es die Mutter schon kannte, denn jede Schwangerschaft ist anders. In all diesen Fällen ist die Hebamme vertrauensvoller Ansprechpartner für alle auftretenden Sorgen und Nöte. Egal um was es sich handelt, melden Sie sich einfach bei auftretenden Fragen, unabhängig ob körperlicher oder seelisch/psychischer Natur. Die unterschiedlichsten Themen können besprochen und somit vielleicht unbegründete Ängste aus der Welt geschafft werden. Auch bei verschiedenen Schwangerschaftsbeschwerden kann abgeklärt werden, was eher eine Bestätigung für den regelrechten Verlauf der Schwangerschaft ist, also ganz „normal“ oder was weiterer Abklärung beim Facharzt bedarf. Wo man mit EMH® (effektiven manuellen Hilfen), guten Tipps und Ratschlägen bzw. natürlichen Mitteln schon Abhilfe und Erleichterung verschaffen kann oder wo es doch einer anderen Behandlung bedarf. Die Krankenkasse übernimmt alle Hilfeleistungen bei Beschwerden und bis 12 Beratungen in der Schwangerschaft über persönlichen Kontakt oder ein anderes Medium/Kommunikationsmittel.
Nach der Geburt werden Mutter und Kind von der Hebamme im Wochenbett betreut. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum, mit der Hebamme Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, ob sie Kapazitäten für die Betreuung zum gewünschten Zeitpunkt hat. Die Nachsorge kann zuhause bei der Wöchnerin stattfinden (aufsuchende Betreuung) oder aber auch in einer Praxis. Auch wenn nur das Kind oder nur die Mutter aus der Klinik entlassen wurde, kann die Wochenbettbetreuung bereits begonnen werden.
Die Nachsorge umfasst alle Kontrollen bei Mutter und Kind bis zur 12. Lebenswoche vom Säugling. In der Nachsorge wird das körperliche und psychische Befinden der Mutter kontrolliert. Ihre Vitalzeichen, die fortschreitende Rückbildung der Gebärmutter und eventuelle Verletzungen, die Blutung, die Veränderungen der Brust und sonstige Beschwerden oder Befindlichkeiten. Auch das Kind wird von Kopf bis Fuß in Augenschein genommen, gewogen, die Ausscheidungen und das Abheilen des Nabelrestes überprüft und alle Unsicherheiten und Ängste zum Verhalten des Babys oder dem Umgang mit dem Neugeborenen können besprochen werden. Natürlich ist auch die Stillbeziehung zwischen Mutter und Kind Gegenstand der Nachsorge und es wird -sofern nötig- umfassende Stillberatung im Rahmen der Wochenbettbetreuung durchgeführt. Die Krankenkasse übernimmt bis zum 10. Lebenstag des Neugeborenen 2 Kontakte oder Besuche täglich und ab dem 11. Tag bis zur 12. Lebenswoche des Säuglings noch weitere 16 persönliche Besuche oder Kontakte über andere Kommunikationsmittel. Bei weiterem Bedarf (z.B. bei Frühgeborenen) können durch den Facharzt noch zusätzliche Besuche verschrieben werden.
Die Umstellung auf feste Kost wirft häufig viele Fragen auf. Wann ist der richtige Zeitpunkt? Welche Voraussetzungen gibt es? Brei oder Breifrei? Selbstgekocht oder Fertiggläschen? Zusätzlich Flüssigkeit oder nur Milch? Was gibt es allgemein zur Beikost zu beachten? Auch für diese Beratungen können die von der Krankenkasse bezahlten 8 Kontakte zur Still-und Ernährungsproblematik nach der 12. Lebenswoche bis zum 9. Lebensmonats des Kindes in Anspruch genommen werden.
Coming soon…
Hebamme Italiana Digital
Ergänzend zu den Kursen arbeiten wir derzeit daran, ein vollständiges digitales Angebot bereitzustellen. Dies soll auch auf Englisch und Italienisch zur Verfügung stehen und alle Themen von der Geburtsvorbereitung bis zur Beckenbodengymnastik umfassen.