Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Bitte lesen Sie diese AGB aufmerksam durch!
 

1. Allgemeines

Diese AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Betreuten/Kursteilnehmern und der Hebammenpraxis „Hebamme Italiana“ in Person von Claudia Arnold-Bertocco, nachfolgend nur Hebamme genannt. Änderungen der AGB können jederzeit erfolgen, indem die aktualisierte Fassung online
gestellt wird. Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Rechte und Pflichten, die vor den Änderungen entstanden sind. Es ist die jeweilige Fassung zum Betreuungszeitpunkt gültig; erstreckt sich eine Betreuung über einen längeren Zeitraum mit Unterbrechungen, obliegt es der Betreuten bei Wiederaufnahme der Betreuung/Besuch eines späteren Kurses zu kontrollieren, ob zwischenzeitlich Änderungen vorgenommen wurden. Die Hebamme verwendet in Ihrer Arbeit die Hebamio Software zum administrativen Management, der digitalen Dokumentation ihrer Leistungen, der Abrechnung und der Qualitätssicherung, sowie zur Durchführung von online Leistungen eine vom GKV zertifizierte Videosprechstunden-Plattform. Für die Abrechnung kann die Hebamme die Dienstleistung eines Abrechnungsservice in Anspruch nehmen. Es wird die Zustimmung zu all den dafür geltenden AGB, Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen vorausgesetzt, da andernfalls die Betreuung bzw. Leistungserbringung für die Hebamme nicht möglich ist.

2. Anmeldung

Der Vertrag kommt durch die online Anmeldung der Betreuten/Kursteilnehmerin über die Hebamio Software und der nachfolgenden Bestätigung durch die Hebamme zustande. Die Betreute ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über ihren Gesundheitszustand, etwaige Beschwerden und über sonstige persönliche (Gesundheits-)Daten zu machen, v.a. die Krankenversicherung mitzuteilen und beim ersten persönlichen Kontakt die
Versichertenkarte vorzulegen. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt dann ein schriftlicher Kurs- oder Behandlungsvertrag
zwischen den Parteien geschlossen.

3. Kursdurchführung

Die Kurse sind für eine begrenzte Teilnehmerzahl ausgelegt. Bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl behält sich die Hebamme das Recht vor, Kurse abzusagen. Aus dringenden Gründen können einzelne Kursstunden verschoben werden. Eine Mitteilung hierüber erfolgt rechtzeitig. In Einzelfällen kann sich die Hebamme bei Bedarf von einer Kollegin bei der Kursdurchführung vertreten lassen.

4. Stornierung/Nichtteilnahme

Nach Buchung kann ein Kurs bis vier Wochen vor dessen Beginn schriftlich oder per E-Mail ohne anfallende Kosten storniert werden. Bei einer späteren Absage wird die gesamte Kursgebühr fällig. Diese wird nicht von der Krankenversicherung getragen. Versäumte Kursstunden sind ebenfalls von der Teilnehmerin selbst zu bezahlen. Der Grund der Nichtteilnahme ist dabei unerheblich, mit Ausnahme von vorzeitiger Entbindung oder einer schwerwiegenden Erkrankung attestiert durch einen Arzt. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich, außer den im vorherigen Abschnitt genannten Gründen.

5. Gebühren/Kostenerstattung

Bei regelmäßiger Teilnahme übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen derzeit die Kosten für einen Geburtsvorbereitungs- und/oder Rückbildungskurs.
Privatversicherte erhalten zum Ende des Kurses eine Privatrechnung. Ihnen wird daher empfohlen sich vorab bei ihrem Krankenversicherer zu informieren, ob die gewünschten Hebammenleistungen abgedeckt sind. Die Teilnehmerin ist in jedem Fall zur Begleichung der Rechnung verpflichtet, unabhängig von der Kostenerstattung durch ihre private Krankenversicherung/Beihilfe. Bei Teilnahme des Partners am Geburtsvorbereitungskurs ist vor Kursbeginn die jeweilige
Partnergebühr zu entrichten. Eine Kostenerstattung durch den Krankenversicherer erfolgt nur in Ausnahmefällen und muss von den Teilnehmern ggf. selbst beantragt werden.
Als Sicherheit für eventuell nicht besuchte Kurseinheiten, die von der Teilnehmerin dann gemäß Privatgebührenverordnung des Landes Bayern selbst zu tragen sind, ist spätestens zu Kursbeginn eine Kaution in Höhe von 60 € für den Rückbildungskurs und von 80 € für den Geburtsvorbereitungskurs per Überweisung oder in bar zu entrichten. Über diese wird am Kursende abgerechnet und ein eventuell bestehendes Guthaben wieder ausbezahlt.
Die für die Kurse erhobene Verwaltungsgebühr entspricht einem freiwilligen, zusätzlichen Beitrag von Seiten des Vertragspartners zur Unterstützung, um trotz gestiegener Kosten die Leistungen wie gehabt anbieten zu können. Die Verwaltungsgebühr wird nicht von der Krankenkasse erstattet.

6. Haftung

Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und ihr Kind. Die Hebamme haftet bei Verletzungen an Leib/Gesundheit und Leben nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Für die Inhalte/Übungen ist der Kursleiter verantwortlich.

7. Datenschutz und Schweigepflicht

Im Rahmen der Kurse und Betreuungen werden personenbezogene Daten der Teilnehmer/Betreuten sowie des geborenen/ungeborenen Kindes von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde.
Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt nur soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Betreute einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten, Kolleginnen) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wir die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Betreute einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Betreute nicht ansprechbar ist und weitere Hilfe dringend erforderlich ist.
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Betreuten, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung über eine
externe Abrechnungsstelle. Die Hebamme darf die Kontaktaufnahme für (Kurs-)Informationen per E-Mail, E-Mail-Verteiler, telefonisch, per SMS oder Threema durchführen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des
Schriftformerfordernisses. Sollen eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder die AGB eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am weitestgehenden entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.